AGB

Präambel: Das Ziel von EYECO.ch ist es, Ihnen einen reibungslosen und klaren Ablauf und eine geregelte Zahlungsrichtlinie zu gewährleisten. Dennoch muss EYECO.ch bestimmte Bedingungen rechtsverbindlich regeln.

  1. Die AGB gelten für jegliche Art der Terminvereinbarung, sowohl in schriftlicher, als auch in mündlicher Form. 
  2. Bei mündlicher und schriftlicher Terminvereinbarung erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden.
  3. Gegenstand der AGB ist die Pflicht zur Einhaltung aller Regeln aller Dienstleistungen.
  4. Gerichtsstand ist Aarau, sofern gesetzlich nicht anders vorgegeben.
  5. EYECO.ch behält sich vor, jederzeit die AGB ändern zu können, die aktuell gültige und verbindliche Version ist auf der Webseite: www.eyeco.ch, abrufbar.
  6. Gebuchte Dienstleistungen sind grundsätzlich verbindlich, Terminabsagen müssen 4 Arbeitstage, dass heisst Montag bis Freitag ohne Feiertage, vor dem mündlich oder schriftlich vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt werden. Absagen nach diesem Zeitpunkt werden wie folgt verrechnet: 3 Arbeitstage vorher (72 Arbeitsstunden): CHF 100.-, 2 Arbeitstage vorher (48 Arbeitsstunden): 50% des Gesamtbetrages, 1 Arbeitstag vorher (12 Arbeitsstunden): es werden die kompletten Kosten in Rechnung gestellt. Die Bezahlung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen, danach wird direkt eine Mahngebühr von CHF 20.- erhoben.
  7. Terminverschiebungen sind kostenlos, wenn der neu vereinbarte Termin im gleichen Monat stattfindet, ansonsten werden CHF 50.- Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, der Betrag wird angerechnet. Wenn danach eine komplette Absage des neu geplanten Termins stattfindet, gelten zusätzlich die Bedingungen einer Terminabsage.
  8. Die Hygienekontrolle ist ein Jahr gültig. Falls keine Folgekontrolle stattfindet, hat das Zertifikat keine Gültigkeit mehr, dies hat zur Folge, dass die Publikation seitens EYECO.ch gelöscht wird und der Sticker vom Betriebsinhaber entfernt werden muss.
  9. Die Hygienekontrolle erfolgt strickt nach der bindenden Weisung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und der Verordnung der EDI 817.023.41. und der Betriebsinhaber ist verpflichtet, sich an die Regeln zu halten.